Am 22. November 2022 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend Bau- und Planungsrecht publiziert.
Bau- und Planungsrecht
Kantonsgericht Luzern 7H 20 147 vom 19. August 2021
Zonentypologische Einordnung einer Weilerzone (E. 4.4). Zonenkonformität eines Bauvorhabens in einer Weilerzone (E. 4.5). Verhältnis eines Gestaltungsplans zu neueren, diesem widersprechenden Bau- und Nutzungsvorschriften (E. 5). Vertrauensschutz, vorliegend verneint (E. 6).
Art. 75 BV; Art. 15 RPG, Art. 18 RPG, § 59a PBG, § 75 Abs. 1 Anhang PBG; § 51 PBV; Art. 4 BZR, Art. 14 BZR.

Simon Leu
MLaw | Rechtsanwalt
leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch

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