von Simon Leu | 9. Februar 2023 | Luzerner Entscheide
Vorerbschaft auf den Überrest. Nachkommenerbschaftssteuer. Bestimmung der Vorerbschaft, wenn der Nachlass sich aus dem Überrest und aus Werten des nicht verwandten Erblassers zusammensetzt (E. 2). Der Verbrauch der Vorerbschaft auf den Überrest erfolgt grundsätzlich im Verhältnis zu den übrigen vorhandenen Mittel.
von Simon Leu | 20. Januar 2023 | Luzerner Entscheide
Zur Aktivlegitimation der Vollziehungsklage nach Art. 482 ZGB: Art. 482 Abs. 1 ZGB verlangt für die Klagelegitimation der Vollziehungsklage ausdrücklich ein Interesse und schliesst mithin Popularklagen aus. Folglich ist es mit dem Gesetz nicht vereinbar, wenn aus der in der erbvertraglichen Auflage enthaltenen Zweckwidmung zugunsten öffentlicher Interessen ein Begünstigtenkreis im Sinne der gesamten Öffentlichkeit resp. Bevölkerung abgeleitet würde, ohne dass der Einzelne hierfür ein zusätzliches, direktes und sich von anderen Personen unterscheidendes – also nicht lediglich allgemeines – Interesse an der Vollziehung der Auflage vorweisen müsste.
von Simon Leu | 20. Januar 2023 | Luzerner Entscheide
Zur Festlegung und Bewertung von Eignungskriterien und Referenzen (E. 2.2 f.). Auslegung des Begriffs «Spannweite» bei einer Sprengwerkbrücke (E. 2.4). Keine Wettbewerbseinschränkung durch konkret verlangtes Eignungskriterium (E. 2.5). Referenzen der Beschwerdeführerinnen erfüllen Eignungskriterium nicht (E. 2.7).
von Simon Leu | 20. Januar 2023 | Luzerner Entscheide
Waldabstand von Wintergärten. Abgrenzung der Begriffe «Wohn- und Arbeitsräume» und «übrige Bauten und Anlagen» (E. 4). Nachweis hinreichender Sicherungsmassnahmen bei einem Vorhaben in unmittelbarer Nähe zu einer Zone mit erheblicher Gefährdung bezüglich Rutschungen (E. 5).
von Simon Leu | 20. Januar 2023 | Luzerner Entscheide
Subsidiarität der wirtschaftlichen Sozialhilfe: Rückerstattung einer Schenkung (Kaufpreis für einen Personenwagen; E. 3 und 4). Die Verpflichtung zum Verkauf des Personenwagens ist ein Eingriff in die Eigentumsgarantie. Die Weisung ist gesetzmässig, wenn von vornherein von einer zweckwidrigen Verwendung der staatlich geleisteten Mittel ausgegangen werden kann (E. 7 und 8). In casu verneint.