Am 15. November 2022 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend Bildung publiziert.

Bildung

Kantonsgericht Luzern 7H 22 109 vom 11. Oktober 2022

Beschwerdelegitimation. Schutzwürdiges Interesse an der Klärung der Rechtsfrage nach der Rechtmässigkeit der «3G»-Zertifikatspflicht für den Zutritt zu einer öffentlichen Bibliothek. Voraussetzungen für den ausnahmsweisen Verzicht auf das Erfordernis des aktuellen und praktischen Interesses an der Beschwerdeführung. Ob an der Beantwortung der Rechtsfrage wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung ein hinreichendes öffentliches Interesse besteht, hängt davon ab, ob sie bereits im Wesentlichen höchstrichterlich beantwortet wurde oder nicht, und – wenn ja – ob sich die Umstände seither erheblich geändert haben.

Art. 36 BV; Art. 6 Abs. 2 lit. b EpG, Art. 40 EpG; Art. 13 Abs. 2 Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 23. Juni 2021 (Stand 13.9.2021); § 107 Abs. 2 lit. d VRG, § 129 Abs. 1 VRG.

Simon Leu

Simon Leu

MLaw | Rechtsanwalt

leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch

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