Am 3. Januar 2023 wurde ein neuer Entscheid des Bildungs- und Kulturdepartements Luzern betreffend Bildungsrecht publiziert.
Bildungsrecht
LGVE 2022 VI Nr. 3
Beim Entscheid, ob ein Fehlverhalten disziplinarisch zu ahnden ist und welche Disziplinarmassnahmen zu verhängen sind, steht der Schulleitung ein Entschliessungs- und Auswahlermessen zu, in welches die Rechtsmittelinstanz nicht eingreift, soweit es pflichtgemäss ausgeübt wird.
Art. 5 BV; § 144 VRG; § 63 VBG; § 18 VBV

Simon Leu
MLaw | Rechtsanwalt
leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch

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