Am 27. Februar 2023 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend Eheschutzverfahren publiziert.
Eheschutzverfahren
LGVE 2023 II Nr. 1
Die materiell-rechtliche Prüfung eines Abänderungsbegehrens erfolgt dreistufig: Interventionsschwelle, Aktualisierung, Kontrolle. Dies gilt für jedes Abänderungsverfahren, unabhängig davon, ob Unterhalt oder andere Belange strittig sind. Erst wenn alle drei Stufen erfolgreich passiert sind, mithin alle Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind, ist das Abänderungsbegehren materiell gutzuheissen.
Art. 179 Abs. 1 ZGB.

Simon Leu
MLaw | Rechtsanwalt
leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch

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