Am 25. Januar 2023 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend Raumplanung publiziert.
Raumplanung
LGVE 2023 IV Nr. 2
Zu den Kriterien der Zweckmässigkeit und der Verhältnismässigkeit einer Rückzonung von Bauland.
Art. 8a RPG, Art. 15 RPG, Art. 19 RPG; Art. 30a RPV; § 14 VRG.

Simon Leu
MLaw | Rechtsanwalt
leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch

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