von Simon Leu | 23. Mai 2023 | Luzerner Entscheide
Mobilfunk; Publikationspflicht: Wird im Rahmen des Einspracheverfahrens im Standortdatenblatt ein neuer Ort mit empfindlicher Nutzung (OMEN) aufgenommen, der gemäss NISV aufgrund der Höhe der Belastung zwingend im Standortdatenblatt auszuweisen ist, handelt es sich um eine wesentliche Änderung des Standortdatenblatts (E. 5.2). § 202 Abs. 2 PBG ist sinngemäss auch für wesentliche Änderungen des Standortdatenblatts anwendbar, weshalb die Änderung erneut hätte publiziert werden müssen (E. 5.2.1). Aufgrund der schwere des formellen Mangels kann weder im Rechtsmittelverfahren eine Heilung erfolgen noch liegt ein Ausnahmetatbestand gemäss § 202 Abs. 3 PBG vor, der den Verzicht auf eine erneute Publikation erlaubt hätte (E. 5.2).
von Simon Leu | 23. Mai 2023 | Luzerner Entscheide
Mobilfunk; Publikationspflicht: Wird im Rahmen des Einspracheverfahrens im Standortdatenblatt ein neuer Ort mit empfindlicher Nutzung (OMEN) aufgenommen, der gemäss NISV aufgrund der Höhe der Belastung zwingend im Standortdatenblatt auszuweisen ist, handelt es sich um eine wesentliche Änderung des Standortdatenblatts (E. 5.2). § 202 Abs. 2 PBG ist sinngemäss auch für wesentliche Änderungen des Standortdatenblatts anwendbar, weshalb die Änderung erneut hätte publiziert werden müssen (E. 5.2.1). Aufgrund der schwere des formellen Mangels kann weder im Rechtsmittelverfahren eine Heilung erfolgen noch liegt ein Ausnahmetatbestand gemäss § 202 Abs. 3 PBG vor, der den Verzicht auf eine erneute Publikation erlaubt hätte (E. 5.2).
von Simon Leu | 23. Mai 2023 | Luzerner Entscheide
Berechnung von Pflichtabstellplätzen (E. 6); Eingliederung von Parkplätzen; Realerfüllung vs. Ersatzabgabe im Zusammenhang mit Pflichtabstellplätzen (E. 7).
von Simon Leu | 23. Mai 2023 | Luzerner Entscheide
Lebt der Partner der Mutter eines minderjährigen Bezügers eines Assistenzbeitrags mit dieser in einer stabilen faktischen Lebensgemeinschaft, kann er nicht als entschädigungsberechtigte Assistenzperson im Sinn des IVG des Sohnes anerkannt werden (E. 4).
von Simon Leu | 23. Mai 2023 | Luzerner Entscheide
Der Kanton, welcher in Anwendung von Art. 49 Abs. 1 i.V.m. Art. 49a KVG anteilsmässig Vergütungen einer stationären Behandlung zu übernehmen hat, ist kein Versicherungsträger nach Art. 49 Abs. 4 ATSG (E. 4). Lehnt ein Unfallversicherer seine Leistungspflicht ab und übernimmt der zuständige Krankenversicherer die Kosten einer stationären Behandlung, hat der Kanton auch als Dritter keinen Anspruch auf Erlass oder Eröffnung einer anfechtbaren Verfügung des Unfallversicherers (E. 5).
von Simon Leu | 23. Mai 2023 | Luzerner Entscheide
Die Guthaben der Säule 3a eines Vorsorgenehmers fallen nicht in den Nachlass. Ein Willensvollstrecker / eine Willensvollstreckerin ist in einem Verfahren betreffend Guthaben der Säule 3a nicht aktivlegitimert.